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   BGH, 18.01.2011 - 1 StR 548/10   

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https://dejure.org/2011,16916
BGH, 18.01.2011 - 1 StR 548/10 (https://dejure.org/2011,16916)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2011 - 1 StR 548/10 (https://dejure.org/2011,16916)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 1 StR 548/10 (https://dejure.org/2011,16916)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung eines Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe für die Dauer von sechs Monaten bei gleichzeitiger Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 349 Abs. 2
    Anordnung eines Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe für die Dauer von sechs Monaten bei gleichzeitiger Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.2008 - 1 StR 144/08

    Vorwegvollzug (zwingende Regelung; Ermöglichung einer Halbstrafenaussetzung;

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 1 StR 548/10
    Daher kann der Senat die Sache durch Entscheidung und die Dauer des Vorwegvollzuges selbst bestimmen (vgl. Senat vom 6. Mai 2008 - 1 StR 144/08 -).
  • BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09

    Rechtsfehlerhafte Bemessung des Vorwegvollzuges (maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 1 StR 548/10
    Dieser Teil ist nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB m.F. so zu bemessen, dass nach seiner Vollziehung und einer anschließenden Unterbringung eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach Erledigung der Hälfte der Strafe gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (st.Rspr.; vgl. nur Senat vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 515/09 -).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 56/09

    Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Betäubungsmittelabhängigkeit (rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 18.01.2011 - 1 StR 548/10
    In diesen Vorwegvollzug ist die erlittene Untersuchungshaft einzurechnen (BGH NStZ-RR 2009, 234).".
  • BGH, 09.11.2011 - 2 StR 444/11

    Rechtsfehlerhafte Entscheidung über den Vorwegvollzug (Halbstrafenaussetzung;

    Dieser Teil ist nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB n. F. so zu bemessen, dass nach seiner Vollziehung und einer anschließenden Unterbringung eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach Erledigung der Hälfte der Strafe gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. vom 18. Januar 2011 - 1 StR 548/10 - und 27. Oktober 2009 - 1 StR 55/09).
  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 40/12

    Abzug des als vollstreckt geltenden Teils der Freiheitsstrafe bei der Berechnung

    Dies war ihm möglich, weil das Landgericht aufgrund rechtsfehlerfreier Feststellungen davon ausgegangen ist (UA S. 59), dass die Therapie des Angeklagten zwei Jahre dauern wird (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 1 StR 144/08; BGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 StR 548/10).
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